Viele Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen, aber wissen nicht genau, welche Bestimmungen sie erfüllen müssen und wie sie diese umsetzen sollen. Die Implementierung umfassender Maßnahmen fehlt oft aufgrund von Zeitmangel und fehlendem Wissen.
Zeiteinsparung
durch Einsatz eines externen fachkundigen Beraters
Rechtssicherheit
durch Validierung, Verifizierung und Umsetzung der Maßnahmen der
arbeitsschutzrelevanten Themen
Kostensenkung
durch niedrigere Fehlzeiten und die Erhöhung der
Arbeitsleistungen des Personals
Kostentransparenz
durch den Betreuungsvertrag (Einsatzzeiten sind nach DGUV Vorschrift 2 geregelt)
Unsere Leistungen für Sie
Basisbetreuung (Jahresbetreuung) nach DGUV Vorschrift 2
Erst-Analyse im Rahmen der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen (inkl. vor Ort Begehung)
Betreuungsbericht (Ergebnisse, Analyse und daraus resultierende Maßnahmen)
Informationen über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Beratung und Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHRIS 18001 und nach DIN ISO 45001
Übernahme von betriebsspezifischen Aufgaben
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
Durchführung von arbeitsschutzrelevanten Pflicht-Unterweisungen (Brandschutz- und Notfallmaßnahmen, Gefahrenstoff- und Biostoffe, PSA, etc.)
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. Arbeitsschutzsitzungen – ASA)
Mitwirkung bei präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen
Übernahme der Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator am Bau (SiGeKo)
Unterstützung beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
Welche Arbeitsschutzmaßnahmen Ihre Organisation benötigt, hängt sehr stark von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Wir beraten Sie gerne zum Thema Arbeitsschutz bzw. -sicherheit und unterstützen Sie auf Grundlage unserer Basisbetreuung den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu organisieren.